Zum Inhalt
Mo–Fr [ZEITEN] · OIC Hrpelje 19, Kozina · 27 km vom Hafen Koper

Zolllager

Lagerung und Umschlag von Ware unter Zollaufsicht in Kozina. Importware bleibt ohne Zoll und Einfuhrumsatzsteuer liegen, bis Sie sie in den freien Verkehr überführen oder weiterschicken.

Angebot anfordern
Big-Bags auf Paletten in der überdachten Halle in Kozina.

Was ein Zolllager ist

Das Zolllagerverfahren ist ein besonderes Verfahren nach dem Zollkodex der Union. Ware aus Drittländern lagert unter Zollaufsicht, Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer werden erst fällig, wenn die Ware das Lager in den freien Verkehr verlässt. Bei Ausfuhr oder Weiterversand im Versandverfahren fallen keine Abgaben an.

Was das für Sie bedeutet

  • Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bis zum Verkauf oder Abruf aufgeschoben
  • eine Sendung in mehrere Einfuhren aufgeteilt, wenn Sie sie brauchen
  • Lagerung von Ware verschiedenen Status: Unionsware und Zollgut
  • Wiederausfuhr oder Versand ohne Abgaben
  • Ware nahe am Hafen Koper, nicht im Hafen, ohne Standgeld am Terminal

Was wir mit der Ware unter Aufsicht tun können

Übliche Behandlungen: Prüfen, Zählen, Umpalettieren, Etikettieren, Beproben, Verwiegen und Versandvorbereitung. Der Umschlag aus dem Container ins Fahrzeug oder das Umfüllen von Big-Bags in den Silozug ist vor der Verzollung möglich. [bestätigen: Bewilligungsart des Zolllagers und zugelassene Behandlungen]

Häufige Fragen

Wie lange darf die Ware im Zolllager bleiben?

Der Zollkodex der Union setzt keine Frist. Die Dauer wird im Lagervertrag vereinbart.

Wickeln Sie auch die Überführung in den freien Verkehr ab?

Ja. Das Einfuhrverfahren erledigen wir beim Abruf der Ware und senden Ihnen die Abgabenabrechnung.

Was brauchen Sie für die Einlagerung?

Handelsrechnung, Packliste, Transportdokumente (Konnossement, CMR, T1) und die Daten des Wareneigentümers mit EORI-Nummer.

Ware aus Drittländern?

Sagen Sie uns, was ankommt und wie lange es unter Zollaufsicht bleiben soll.